Aktuelles
für Gewerbetreibende
- Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten
- Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen – Revision beim BFH noch nicht entschieden
- Grunderwerbsteuer auch für nachträgliche Sonderwünsche einer noch zu errichtenden Immobilie
- Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht aus-schließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
- Maßnahmen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Billigkeit
- Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte und Mitwirkung Steuerpflichtiger
- Tätowierer erzielt Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, wenn diese als künstlerisch zu werten ist (noch nicht rechtskräftig)
- Ernsthafte Zweifel an Bodenrichtwert für im Landschaftsschutzgebiet liegendes baureifes Grundstück
- Steuerliche Behandlung eines Preisgeldes für wissenschaftliche Publikationen
- Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
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Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbHHatzfelder Str. 68f
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