Archiv

Themen von A bis Z

A B C D E F G H I/J
K L M N O P Q R S
SCH SP ST T U V W X/Y Z



Änderung des Schadensersatzrechts zum 1.8.2002


Das Gesetz zur Änderung des Schadensersatzrechts ist zum 1.8.2002 in Kraft getreten.
  • Künftig haften erst 10-jährige Kinder für einen von ihnen verursachten Verkehrsunfall. Bisher lag diese Grenze bei sieben Jahren.
  • Neu ist der allgemeine Anspruch auf Schmerzensgeld bei der Verletzung von Körper, Gesundheit und sexueller Selbstbestimmung. Obwohl hier kein Vermögensschaden vorliegt, kann u. U. eine Entschädigung in Geld gefordert werden.
  • Die Gefährdungshaftung gilt künftig im Straßenverkehr auch zugunsten der Fahrzeuginsassen. Mitfahrer sind also als Opfer eines Unfalls genauso von der Haftung des Halters umfasst wie diejenigen, die außerhalb des Wagens geschädigt werden.
  • Bei Arzneimittelschäden liegt die Beweislast zukünftig beim Hersteller. Bisher mussten die Geschädigten nachweisen, dass eine fehlerhafte Arznei zu konkreten Beeinträchtigungen geführt hat. In Zukunft muss der Hersteller das Gegenteil beweisen. Zudem sind die Pharmahersteller dazu verpflichtet, den Betroffenen Auskunft über alle Erkenntnisse zu schädlichen Wirkungen des Arzneimittels zu erteilen.
  • Bei Kfz-Schäden werden die nachgewiesenen Reparaturkosten wie bisher abgerechnet. Auch die fiktive Abrechnung von Sachschäden auf Gutachtenbasis bleibt. Allerdings wird die Umsatzsteuer nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt. Folge: Wird das beschädigte Auto nicht kommerziell repariert, also etwa in einer Werkstatt, fällt keine Umsatzsteuer an und wird deshalb auch nicht ersetzt.

Weiterhin wurden mit dem neuen Gesetz die Haftungshöchstgrenzen der Gefährdungshaftung, die teilweise seit mehr als 20 Jahren nicht mehr verändert wurden, wie folgt erhöht und auf Euro umgestellt:

Personenschaden
eines Verletzten
Kapitalhöchstbetrag
600.000 Euro
(bisher: 500.000 DM)
max. Jahresrente 36.000 Euro
(bisher: 30.000 DM)

Personenschaden
aller Verletzten
Kapitalhöchstbetrag
3.000.000 Euro
(bisher 750.000 DM)
max. Jahresrente 180.000 Euro
(bisher 45.000 DM)

Sachschaden   300.000 Euro
(bisher 100.000 DM)



Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0

Mitgliedschaften

Bürozeiten

Mo. - Do.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
 
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontakt

Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de