Archiv

Themen von A bis Z

A B C D E F G H I/J
K L M N O P Q R S
SCH SP ST T U V W X/Y Z



Eine nur von einem Geschäftsführer unterschriebene Kündigung kann unwirksam sein


Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese ist erfüllt, wenn die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterschrieben ist.

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg kann eine Kündigung formunwirksam sein, wenn sie lediglich von einem Geschäftsführer der Gesellschaft unterzeichnet ist, obwohl dieser die Gesellschaft nur zusammen mit anderen Geschäftsführern vertreten kann.

Wird das Kündigungsschreiben dennoch alleine unterschrieben, kann der Eindruck entstehen, dass es sich bei dem Kündigungsschreiben lediglich um einen Entwurf handelt. Diese Unsicherheit geht zu Lasten des Kündigenden.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0

Mitgliedschaften

Bürozeiten

Mo. - Do.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
 
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontakt

Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de