Archiv
Themen von A bis Z
Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2008
Eine Neufestsetzung der Regelbeträge für den Unterhalt von Kindern war notwendig, weil zu diesem Tag auch das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten ist. Diese betragen nun
Ferner entfällt die Unterscheidung zwischen neuen und alten Bundesländern. Der neuen Tabelle liegt - wie schon bislang - die Annahme zugrunde, dass der Schuldner gegenüber drei Berechtigten (einem Ehegatten und zwei Kindern) unterhaltspflichtig ist. Wo diese Annahme im Einzelfall nicht zutrifft, weil beispielsweise nur ein Kind zu versorgen ist, erfolgt in der Praxis eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe.
Die Tabellen können im Internet unter www.olg-duesseldorf.nrw.de - Service - Düsseldorfer Tabelle abgerufen werden.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0
Eine Neufestsetzung der Regelbeträge für den Unterhalt von Kindern war notwendig, weil zu diesem Tag auch das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten ist. Diese betragen nun
- 279 Euro für Kinder von 0 - 5 Jahren,
- 322 Euro für Kinder von 6 - 11 Jahren und
- 365 Euro für Kinder von 12 - 17 Jahren und
- 408 Euro für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
Ferner entfällt die Unterscheidung zwischen neuen und alten Bundesländern. Der neuen Tabelle liegt - wie schon bislang - die Annahme zugrunde, dass der Schuldner gegenüber drei Berechtigten (einem Ehegatten und zwei Kindern) unterhaltspflichtig ist. Wo diese Annahme im Einzelfall nicht zutrifft, weil beispielsweise nur ein Kind zu versorgen ist, erfolgt in der Praxis eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe.
Die Tabellen können im Internet unter www.olg-duesseldorf.nrw.de - Service - Düsseldorfer Tabelle abgerufen werden.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0
Bürozeiten
Mo. - Do. | 08.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 16.00 Uhr | |
Fr. | 08.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 15.00 Uhr | |
Beratungstermine nach Vereinbarung |
Kontakt
Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbHHatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de