Archiv

Themen von A bis Z

A B C D E F G H I/J
K L M N O P Q R S
SCH SP ST T U V W X/Y Z



Nachschusspflicht beim Ausscheiden von Genossenschaftsmitgliedern


Bei der Ermittlung der Nachschusspflicht wird das Vermögen der Genossenschaft mit ihren Schulden verglichen. Hatte die Genossenschaft mehr Schulden als Vermögen, müssen ausgeschiedene Genossen einen Anteil am Fehlbetrag übernehmen.

Bei der Ermittlung einer Nachschusspflicht der ausgeschiedenen Genossen ist die Handelsbilanz maßgeblich. Die stillen Reserven der Genossenschaft sind bei dem Vergleich von Vermögen und Schulden nicht zu berücksichtigen. So soll die Flucht aus der Genossenschaft kurz vor Eintritt der Insolvenz verhindert werden.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0

Mitgliedschaften

Bürozeiten

Mo. - Do.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
 
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontakt

Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de