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Telekommunikationsaufwendungen
Ab 2002 können 20 % des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 Euro monatlich vom Arbeitgeber steuerfrei als Auslagenersatz gezahlt werden.
Alternativ dazu kann aus den Rechnungsbeträgen eines repräsentativen 3-Monats-Zeitraums ein Durchschnittsbetrag gebildet und fortgeführt werden. Dabei können die Aufwendungen für das Nutzungsentgelt einer Telefonanlage sowie für den Grundpreis der Anschlüsse entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten (Telefon und Internet) steuerfrei ersetzt werden. Der Auslagenersatz bleibt so lange steuerfrei, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern, z. B. durch die Änderung der Berufstätigkeit.
Für beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen des Arbeitnehmers, die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, kann ein Werbungskostenabzug nach den gleichen Regelungen in Betracht kommen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Für beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen des Arbeitnehmers, die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, kann ein Werbungskostenabzug nach den gleichen Regelungen in Betracht kommen.
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