Archiv

Themen von A bis Z

A B C D E F G H I/J
K L M N O P Q R S
SCH SP ST T U V W X/Y Z



Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit – hier Heil- oder Heilhilfsberufe


Einen Heil- oder Heilhilfsberuf im steuerlichen Sinne – bei dem Einkünfte aus (gewerbesteuerfreier) freiberuflicher Tätigkeit erzielt werden – übt derjenige aus, dessen Tätigkeit der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen dient. Dazu gehören auch Leistungen der vorbeugenden Gesundheitspflege.

Das Bundesfinanzministerium konkretisiert in einem Schreiben vom 3.3.2003, welche Berufsgruppen neben den typischen Katalogberufen wie Arzt, Heilpraktiker, Krankengymnasten etc. eine freiberufliche Tätigkeit ausüben und welche Berufe als gewerbliche Tätigkeit gelten.

1. Eine freiberufliche Tätigkeit üben aus:
  • Altenpfleger, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt (ab 1.8.2002)
  • Diätassistenten
  • Ergotherapeuten
  • medizinische Fußpfleger (ab 1.1.2003)
  • Hebammen/Entbindungspfleger
  • Krankenpfleger/Krankenschwestern, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt
  • Logopäden
  • staatlich geprüfte Masseure, Heilmasseure, soweit diese nicht lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassagen durchführen
  • medizinische Bademeister, soweit diese auch zur Feststellung des Krankheitsbefunds tätig werden oder persönliche Heilbehandlungen am Körper des Patienten vornehmen
  • medizinisch-technische Assistenten
  • Orthoptisten
  • psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (ab 1.1.1998)
  • Podologen (ab 1.1.2002)
  • Rettungsassistenten
  • Zahnpraktiker
2. Eine gewerbliche Tätigkeit üben aus:
  • Altenpfleger, soweit auch eine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt
  • Apotheker, Apothekerassistent
  • Krankenpflegehelfer
  • Heileurythmisten
  • Fußpraktiker, Fußreflexzonenmasseur
  • Krankenpfleger/Krankenschwestern, soweit auch eine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt
  • staatlich geprüfte Masseure, Heilmasseure, wenn diese lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassagen durchführen
  • medizinische Bademeister, soweit diese nicht auch zur Feststellung des Krankheitsbefunds tätig werden oder persönliche Heilbehandlungen am Körper des Patienten vornehmen
  • Sprachheilpädagogen, es sei denn, sie üben auf Grund besonderer Umstände eine unterrichtende Tätigkeit aus.



Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0

Mitgliedschaften

Bürozeiten

Mo. - Do.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
 
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontakt

Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de