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Neue Grenzen für den sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand bei Gebäuden
Die Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) sind Weisungen an die Finanzverwaltung. Sie haben nicht den Rang einer Rechtsnorm, stellen jedoch sicher, dass die Finanzämter in Zweifelsfragen nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Sie enthalten außerdem Anweisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung. Über die eintretende Selbstbindung der Verwaltung entfalten sie eine erhebliche Außenwirkung.
Die EStR 2003 heben die bisherige Obergrenze von 2.100 Euro bis zu der auf Antrag Herstellungsaufwand nicht abzuschreiben ist, sondern aus Vereinfachungsgründen als sofort voll abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt werden kann auf 4.000 Euro zu Gunsten der Steuerpflichtigen an.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Die EStR 2003 heben die bisherige Obergrenze von 2.100 Euro bis zu der auf Antrag Herstellungsaufwand nicht abzuschreiben ist, sondern aus Vereinfachungsgründen als sofort voll abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt werden kann auf 4.000 Euro zu Gunsten der Steuerpflichtigen an.
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