Archiv

Themen von A bis Z

A B C D E F G H I/J
K L M N O P Q R S
SCH SP ST T U V W X/Y Z



Tägliches Auszählen bei einer offenen Ladenkasse


Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung erfordert bei Bareinnahmen, die ähnlich einer offenen Ladenkasse erfasst werden, einen täglichen Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt worden ist.

Mit Beschluss vom 16.12.2016 stellt der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr klar, dass so weit die in seiner Entscheidung vom 25.3.2015 gewählte Formulierung in der Praxis teilweise dahingehend "missverstanden" wird, dass über den Kassenbericht hinaus ein "Zählprotokoll" gefordert wird, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und -münzen aufzulisten ist, die dortige Formulierung - die im Übrigen den Begriff "Zählprotokoll" nicht enthält - nicht als Neuorientierung der Rechtsprechung angesehen werden kann. Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens erstellt worden ist.

Anmerkung: Auch wenn der BFH nicht explizit ein "Zählprotokoll" fordert, stellt es grundsätzlich eine bessere Übersicht und einen Nachweis für den Geldbestand am Ende des Tages dar. Das empfiehlt auch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe in ihrem Schreiben vom 26.10.2016.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0

Mitgliedschaften

Bürozeiten

Mo. - Do.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
 
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontakt

Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de