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Änderungen in der Pflegeversicherung ab 1.1.2015
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7.11.2014 das sog. Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz verfolgt im Wesentlichen das Ziel, die Pflegeversicherung weiterzuentwickeln und zukunftsfest zu machen. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen des Gesetzes:
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7.11.2014 das sog. Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz verfolgt im Wesentlichen das Ziel, die Pflegeversicherung weiterzuentwickeln und zukunftsfest zu machen. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen des Gesetzes:
- Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 % bzw. 2,67
% für die 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführten
Leistungen erhöht.
- Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages-
und Nachtpflege werden ausgebaut und besser miteinander kombiniert. Menschen
in der Pflegestufe 0 (vor allem Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf
Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
- Im Bereich sogenannter niedrigschwelliger Angebote werden neue zusätzliche
Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfen
im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten
künftig alle Pflegebedürftigen 104 € pro Monat. Demenzkranke
erhalten 104 € beziehungsweise 208 € pro Monat.
- Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen steigt von bisher 2.557 € auf
bis zu 4.000 € pro Maßnahme. In einer Pflege-WG können diese
Maßnahmen mit bis zu 16.000 € bezuschusst werden. Für Pflegehilfsmittel
des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 € auf
40 € pro Monat.
- Zur Finanzierung dieser Leistungen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung
in zwei Schritten steigen, und zwar ab 2015 um 0,3 % und voraussichtlich ab
2017 um weitere 0,2 % auf dann insgesamt 2,55 %.
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