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Änderungen beim Elterngeld - das Elterngeld Plus
Der Bundestag hat am 7.11.2014 die Neuregelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit verabschiedet. Mit den Neuregelungen soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter gestärkt werden.
Wer durch ein eigenes Teilzeiteinkommen seinen monatlichen Elterngeldanspruch reduziert, kann diesen Betrag zum Ausgleich für doppelt so viele Monate beziehen. Das Gesetz tritt zum 1.7.2015 in Kraft. Hier die wichtigsten Änderungen:
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Der Bundestag hat am 7.11.2014 die Neuregelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit verabschiedet. Mit den Neuregelungen soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter gestärkt werden.
Wer durch ein eigenes Teilzeiteinkommen seinen monatlichen Elterngeldanspruch reduziert, kann diesen Betrag zum Ausgleich für doppelt so viele Monate beziehen. Das Gesetz tritt zum 1.7.2015 in Kraft. Hier die wichtigsten Änderungen:
- Bisher kann ein Elternteil höchstens 12 Monate Elterngeld bekommen.
Nicht berücksichtigt wird, ob der Elterngeldanspruch durch eigenes Erwerbseinkommen
gekürzt ist. Mit der Neuregelung des Elterngeld Plus können aus
12 Monaten nun 24 Monate werden. Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, verbrauchen
sie damit nur einen Elterngeldmonat anstatt bisher zwei Monate.
- Die bisherige Regelung der Partnermonate bleibt erhalten. Eltern haben
gemeinsam Anspruch auf 2 zusätzliche Monate, wenn nicht nur ein Elternteil
sein Erwerbseinkommen nach der Geburt reduziert.
- Einen besonderen Bonus erhalten künftig Eltern, die gleichzeitig ihre
Arbeitszeit reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben: Arbeiten
beide Elternteile für mindestens 4 aufeinanderfolgende Monate zwischen
25 und 30 Stunden, erhält jeder für 4 zusätzliche Monate Elterngeld
Plus.
- Für alleinerziehende Elternteile ist gewährleistet, dass sie die
Erweiterung der Elterngeldregelungen in gleichem Maße nutzen können
wie Paare.
- Die Möglichkeit, Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem 3. und
dem 8. Geburtstag eines Kindes zu übertragen, wird von bisher 12 auf
bis zu 24 Monate ausgeweitet. Für Eltern wird es damit leichter, sich
beispielsweise zur Einschulung mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen.
- Für Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen wird klargestellt, dass pro
Geburt nur ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Da diese Eltern nach der Geburt
natürlich einen deutlich höheren Aufwand haben, erhalten sie für
jedes Mehrlingsgeschwisterkind einen Zuschlag von 300 €.
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