Archiv
Themen von A bis Z
Urlaubsbescheinigung durch den Arbeitgeber
Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz besteht kein Anspruch auf Urlaub, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Die Urlaubsbescheinigung sollte folgende Angaben enthalten:
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0
Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz besteht kein Anspruch auf Urlaub, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Die Urlaubsbescheinigung sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum
- Kalenderjahr, für das die Urlaubsbescheinigung ausgestellt wird
- Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses
- Urlaubsanspruch in dem Kalenderjahr
- Anzahl der gewährten oder abgegoltenen Urlaubstage (außer Urlaubstage aus dem Vorjahr)
- bei Nichtvorliegen einer Fünftagewoche die Art und den Umfang des Arbeitsverhältnisses
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0
Bürozeiten
Mo. - Do. | 08.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 16.00 Uhr | |
Fr. | 08.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 15.00 Uhr | |
Beratungstermine nach Vereinbarung |
Kontakt
Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbHHatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de