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Düsseldorfer Tabelle seit 1.8.2015
In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.8.2015 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht. Die Regelsätze betragen nun:
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In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.8.2015 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht. Die Regelsätze betragen nun:
- 328 € für Kinder von 0 - 5 Jahren,
- 376 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
- 440 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und
- 504 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen
um bestimmte Prozentsätze.
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