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Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2019
In der "Düsseldorfer Tabelle" werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2019 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Regelsätze betragen nun:
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In der "Düsseldorfer Tabelle" werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2019 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Regelsätze betragen nun:
- 354 € für Kinder von 0 - 5?Jahren,
- 406 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
- 476 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und
- 527 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
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