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Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2020
Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" ist zum 1.1.2020 geändert worden. U. a. wurden die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben. Die Regelsätze betragen bei Nettoeinkommen bis 1.900 € nun:
369 € für Kinder von 0 - 5 Jahren,
424 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
497 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und
530 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
Neben den Bedarfssätzen für minderjährige und volljährige Kinder wurde auch der Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie die sogenannten Selbstbehalte angepasst.
Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de - Schnellzugriff - Düsseldorfer Tabelle.
Die nächste Änderung der "Düsseldorfer Tabelle" wird voraussichtlich zum 1.1.2021 erfolgen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0
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369 € für Kinder von 0 - 5 Jahren,
424 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
497 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und
530 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
Neben den Bedarfssätzen für minderjährige und volljährige Kinder wurde auch der Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie die sogenannten Selbstbehalte angepasst.
Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de - Schnellzugriff - Düsseldorfer Tabelle.
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