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Überschreiten der Minijob-Grenze von 520 € durch Krankenvertretung
Grundsätzlich ist der Verdienst eines Minijobbers auf 520 € im Monat bzw. 6.240 € im Jahr begrenzt. In der Praxis ergeben sich aber Fälle, in denen Minijobber - aufgrund von z. B. Krankheitsvertretung - mehr leisten müssen und dadurch die 520-€-Grenze überschreiten.
Ob diese Überschreitung des Minijobs schädlich ist, hängt davon ab, ob die Verdienstgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird. Danach gilt: Wird die Verdienstgrenze gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, bleibt die Tätigkeit ein Minijob.
Als gelegentlich gilt die Zahlung eines höheren Verdienstes für maximal drei Kalendermonate in einem 12-Monats-Zeitraum. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch mehr als 6.240 € betragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der höhere Verdienst drei Monate hintereinander oder in drei einzelnen Monaten verteilt über den 12-Monats-Zeitraum erzielt wird. Werden Krankheitsvertretungen in mehr als drei Kalendermonaten übernommen, wäre die Beschäftigung kein Minijob mehr.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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